Quellensteuer

Alles für Quellenbesteuerte

Steuern scheinen oft komplex und unübersichtlich. Wir helfen Ihnen, sich zurechtzufinden und unterstützen Sie bei Ihren Steuerfragen kompetent und rasch.

Einschätzung für Quellenbesteuerte

Wollen Sie wissen ob es sich lohnt eine Steuererklärung einzureichen? Wir können für Sie eine Schätzung machen.

Vervollständigen Sie das Formular und senden Sie es uns zu.

Quellenbesteuerte in der Schweiz

Die Quellenbesteuerung ist eine Art der Einkommensbesteuerung von Personen, die in der Schweiz wohnen und noch keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen. Mit dieser Steuermethode wird die Steuer direkt vom unselbstständigen Einkommen abgezogen, was eine unkomplizierte und äußerst effiziente Besteuerung der in der Schweiz erzielten Einkünfte gewährleistet. Der Quellensteuertarif variiert von Kanton zu Kanton stellt einen Durchschnittswert dar.

Steuererklärung für Quellenbesteuerte (NOV)

In der Schweiz müssen grundsätzlich Personen mit einem jährlichen Bruttoeinkommen unter CHF 120'000, deren Einkommen quellen besteuert wird, keine Steuererklärung einreichen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, freiwillig eine Nachträgliche Steuererklärung (NOV) einzureichen, insbesondere wenn das monatliche Einkommen unregelmäßig ist oder zusätzliche Abzüge geltend gemacht werden sollen, die nicht durch den Quellensteuertarif abgedeckt sind. Der Antrag für die NOV muss bis spätestens 31. März des folgenden Jahres beim Steueramt eingereicht werden.

Mögliche Abzüge

Wenn Sie zusätzliche berufsbedingte Ausgaben haben, eine Weiterbildung absolvieren, Einzahlungen in die Säule 3A der privaten Altersvorsorge tätigen oder Unterhaltszahlungen leisten, haben Sie die Möglichkeit, diese Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen.

EN